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   RG, 10.02.1922 - IV 1418/21   

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https://dejure.org/1922,806
RG, 10.02.1922 - IV 1418/21 (https://dejure.org/1922,806)
RG, Entscheidung vom 10.02.1922 - IV 1418/21 (https://dejure.org/1922,806)
RG, Entscheidung vom 10. Februar 1922 - IV 1418/21 (https://dejure.org/1922,806)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Muß im Verfahren vor der Strafkammer im Fall des § 19 Abs. 3 des RG. betr. Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit vom 17. August 1920 (RGBl. S. 1579) die Anklageverfügung des Gerichtsherrn verlesen werden? Begründet ein Nichtverlesen die Revision?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 57, 7
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 19.05.1961 - 1 StR 521/60

    Umfang eines Eröffnungsbeschlusses im Strafverfahren - Anklageschrift als

    Infolge seiner Verbindung mit der Anklageschrift entspricht der Eröffnungsbeschluß auch sachlich den Anforderungen, die nach der Vorschrift des § 207 Abs. 1 StPO und der hierzu entwickelten Rechtsprechung (u.a. RGSt 54, 293; 57, 7, 8; 68, 105; BGHSt 8, 283, 284 [BGH 09.12.1955 - 2 StR 348/55]; 10, 137, 139) [BGH 26.02.1957 - 5 StR 411/56]an den Inhalt des Eröffnungsbeschlusses als der Grundlage der Hauptverhandlung zu stellen sind: Er bezeichnet die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht so bestimmt, daß - auch bei dem Angeklagten - kein Zweifel über den Gegenstand des Verfahrens aufkommen konnte.
  • BGH, 05.06.1964 - 2 StR 41/64

    Rechtsmittel

    Der Zweck des Eröffnungsbeschlusses ist demnach durch das Unterbleiben der Übersetzung nicht gefährdet worden (vgl. auch RGSt 57, 7; RG NJW 1933, 1779 Nr. 18, 1938, 3293. BGHSt 8, 283).
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